Arbeitsbereiche


Beschäftigter an der HobelmaschineVielfältige Arbeitsplätze mit angepassten Arbeiten sind Orte produktiver Tätigkeit und persönlicher Entwicklung!

Der Sinn erschöpft sich nicht in Arbeit, die jemand leistet. Aber zum persönlichen Glück und zur Zufriedenheit des Einzelnen trägt das Gefühl, etwas schaffen zu können, wesentlich bei. Die beschäftigten Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich stehen soweit in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis zur WfbM. Es werden Werkstattverträge in schriftlicher Form abgeschlossen. Zu den arbeitnehmerähnlichen Rechten gehört u.a. die Anwendung der Gesetze zur Arbeitszeit, Urlaub, Zusatzurlaub, Entgeltfortzahlung, Elternzeit, Mutterschutz, Gleichberechtigung, ggfs. auch Teilzeitgesetze. Beschäftigte der Werkstatt sind kranken-, renten-, pflege- und unfallversichert. Erkrankt ein Beschäftigter, erhält er eine Entgeltfortzahlung für die Dauer von 6 Wochen. In der WfbM-Martinshof gilt für die Beschäftigten eine Wochenbeschäftigungszeit von 36,5 Stunden. Kürzere Beschäftigungszeiten sind einzelnen Beschäftigten auf Antrag zu ermöglichen, wenn es wegen Art und Schwere der Behinderung oder wegen Erziehungsaufgaben notwendig ist.