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Beratung
Nach der Beratung durch den zuständigen Rehabilitationsträger erfolgt das obligatorische Eingangsverfahren der Werkstatt. Es dient der Feststellung, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung ist und welche Leistungen der Werkstatt in Betracht kommen. Der Eingliederungsplan soll Aussagen über Ausmaß/Auswirkung der Behinderung, schulische/berufliche Vorgeschichte, Ergebnis der Berufsberatung, individuelle Zielrichtung und gebotene Fördermaßnahmen und über Perspektiven nach dem Berufsbildungsbereich enthalten. Der Eingliederungsplan entspricht somit auch dem BSHG als Parameter einer Prozessqualität. Die Leistungen im Eingangsverfahren können zwischen einem und drei Monaten erbracht werden.
Der Fachausschuss ist ein beratendes Gremium und gibt Stellungnahmen/Empfehlungen gegenüber dem zuständigen Rehabilitations-/Kostenträger bei der Aufnahme und der Beendigung der Maßnahmen des Eingangsverfahrens/ Berufsbildungsbereiches, aber auch zu Maßnahmen der Förderung, der Begleitung und des Übergangs vom Arbeitsbereich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ab. Sie können jederzeit Vorgespräche in unseren Betriebsstätten vereinbaren.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:
Koordination
Hans-Georg Jedmowski, Tel. (0421) 361-16661
Hoffmannstr. 11, 28201 Bremen
hans-georg.jedmowski@werkstatt.bremen.de
Beratung im Einzelfall
Petra Nachtigal, Tel. (0421) 361-16795
KWADRAT Wilhelm-Kaisen-Brücke 4, 28199 Bremen
petra.nachtigal@werkstatt.bremen.de
Bernd Schwarz, Tel. (0421) 361-16863
KWADRAT Wilhelm-Kaisen-Brücke 4, 28199 Bremen
bernd.schwarz@werkstatt.bremen.de

