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Der Werkstattrat
Bereits 25 Jahre vor Verabschiedung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung durch die Bundesregierung im Jahre 2001 wurde im Martinshof der Werkstattrat und Elternbeirat gebildet. Damals wurde die Mitwirkung geistig behinderter Menschen in einer Art »Betriebsratfunktion« noch oft belächelt. Inzwischen hat sich ein Selbstbewusstsein der Menschen mit Behinderungen herausgebildet. Sie gehören in unserer Gesellschaft einfach selbstverständlich dazu, vergleichbar mit allen Frauen und Männern oder allen jungen und alten Menschen.
Der Werkstattrat hat ein Recht auf Information sowie Mitwirkungs- und Unterrichtungsrechte. Er besteht aus sieben Mitgliedern und sieben weiteren ständigen Vertretungen, somit aus 14 Personen mit drei Freistellungen. Der Elternbeirat einschließlich der Sorgeberechtigten hat Anhörungsrechte aufgrund der Werkstattordnung. Beide Gremien werden alle vier Jahre gewählt. Die letzte Wahl für den Werkstattrat erfolgte im Jahr 2005. Geschäftsführung, Werkstattrat und Elternbeirat treffen sich regelmäßig zum Austausch.

