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1. Norddeutsche Gegenwartskonferenz in Göttingen
Klicken Sie hier, um das Bild zu vergrößern.Der Deutsche Bundestag hatte mit Wirkung von Dezember 2008 das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen als Gesetz für die Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
Dieses UNO-Übereinkommen war schon früh ein kritischer Maßstab für Arbeits- und Sozialminister (ASMK) und staatliche Kostenträger. Inzwischen hat es in zahlreichen Wohlfahrts- und Fachverbänden einen beachtlichen Enthusiasmus ausgelöst. Tatsächlich ist dieses Übereinkommen eine Rechtsnorm mit geradezu beispiellosem fortschrittlichem Charakter.
Die Diskussion in den Verbänden, Organisationen und Institutionen über die eigene Veränderung, die das UNO-Übereinkommen verlangt, hat gerade begonnen. Die Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstätten in Bremen und Niedersachsen haben dazu eine viertägige Konferenz einberufen: die 1. Norddeutsche Gegenwartskonferenz (1. NGK) in Göttingen im Mai/Juni 2010 mit dem Thema
"Die Menschenrechte: Leitlinien unseres Handelns."
Seit Ende 2009 haben die Werkstätten diese besondere Konferenz mit etwa 250 TeilnehmerInnen vorbereitet. Dabei wurden sie von einer Expertengruppe beratend unterstützt. Es ist das Konferenzziel, gemeinsam mit fünf Wissenschaftlern verschiedener pädagogischer Fachdisziplinen ein wissenschaftlich begründetes Fundament für die weitere praktische Werkstattarbeit zu schaffen. Im Zentrum steht dabei die Aufgabe, das Veränderungspotenzial des UNO-Übereinkommens zu erkennen und für die Weiterentwicklung der Werkstätten zu nutzen.
Das ist eine Mammutaufgabe, zumal die Werkstattentwicklung nicht ohne nachdrückliche Einflussnahme auf die Politik und die Wirtschaft möglich ist. Diese Erkenntnis heben alle Referenten der Konferenz in ihren schriftlichen Thesen hervor.
Den Werkstattfachleuten ist klar, dass eine einzige Konferenz nicht die gesamte Aufgabenbreite des UNO-Übereinkommens darlegen kann. Auch wenn sie – ganz ungewöhnlich – vier Tage dauert. Deshalb ist das UNO-Übereinkommen Pflichtlektüre der werkstattinternen Fortbildung, für die Leitung und Fachkräfte ebenso wie für die Werkstatträte und die Beschäftigten. Dabei kommt es auf zwei Dinge an: die Kenntnis dieser Rechtsgrundlage und die Erarbeitung eines Aufgabenkatalogs zur weiteren Gestaltung des wirtschaftlichen, sozialen und politischen Umfeldes, der Werkstätten. Dazu hat die Konferenz wichtige Impulse gegeben.

