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Die gesetzliche Aufgabenstellung einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
Eine anerkannte und geförderte Werkstatt ist eine Einrichtung zur Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben. Sie hat denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten und zu ermöglichen, ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Sie fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Die WfbM ist verpflichtet, Menschen mit Behinderungen unabhängig von der Ursache, Art und Schwere der Behinderung im Einzugsgebiet aufzunehmen. Zugangsvoraussetzung ist, dass spätestens nach dem Berufsbildungsbereich ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbracht wird, keine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung zu erwarten ist oder das Ausmaß der erforderlichen Betreuung und Pflege die Erbringung eines Mindestmaßes wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung dauerhaft nicht beeinträchtigt.
Die Werkstatt muss wirtschaftliche Arbeitsergebnisse in den Bereichen Lohn-/Auftragsfertigung, Eigenfertigung und Dienstleistung anstreben, um an die beschäftigten Menschen ein ihrer Leistung möglichst angemessenes Entgelt zahlen zu können. Die Werkstatt ist somit in ihrem dualen Auftrag Ort der Persönlichkeitsentwicklung und Lebensraum mit arbeitsproduktiver Tätigkeit.

