Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.martinshof-bremen.de veröffentlichten Webauftritt des Martinshof Bremen.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 26. September 2024 durchgeführten Selbstbewertung.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
- Die eingesetzten Videos sind nicht allumfassend barrierefrei. Teilweise besitzen die Videos keinen Untertitel.
Es wird keine Datei für Untertitel, Audiodeskription und/oder Transkript der Videodaten hinterlegt. Momentan haben wir alle Videos von unserem Webangebot entfernt - Die zur Verfügung gestellten PDF-Dateien sind in der Regel zugänglich. Sollten Sie ein unzugängliches PDF aufrufen, so melden Sie uns bitte die URL, damit wir es anpassen können.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 26.09.2024 erstellt bzw. überarbeitet.
Möchten Sie Barrieren melden?
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
T (0421) 361-59591
office@werkstatt.bremen.de
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.